JVA-Drogenarbeit

Dieses Angebot startete am 03. November 1998 als eine Vereinbarung zwischen den Justizvollzugsanstalten Schwerte (Erwachsenen-Vollzug) und Iserlohn (Jugend-Vollzug) mit der Anonymen Drogenberatung e.V. Iserlohn auf der Grundlage des Gemeinsamen Runderlasses des Ministeriums für Inneres und Justiz und des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit sowie der Richtlinien für die anstaltsinterne Suchtberatung.

Die Sprechstunden sind folgendermaßen festgelegt:

  1. Montags & Mittwochs JVA Iserlohn
  2. Dienstags & Donnerstags JVA Schwerte

Zu den Aufgaben des Externen Drogenberaters in den JVA gehören:

  1. Durchführung von Einzelgesprächen (Rechtsfragen, Therapiekonzepte, Motivation etc.);
  2. Durchführung von Gruppenarbeiten (soziales Training, Substitutionsbegleitung etc.);
  3. Kostenbeantragung von Therapiemaßnahmen (Reha-Antrag, Sozialbericht, Erstellung von Lebensläufen, Beantragung  von med. Gutachten, Klärung der Kostenträger: DRV Bund/Land, Landschaftsverbände, Krankenkassen, Familienversicherungen etc.);
  4. Koordination bei der Vermittlung: JVA – Fachklinik (Terminierungen mit den Fachkliniken, Beantragung des §§ 35/36 BtMG („Therapie statt Strafe“) bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten, Aufenthaltsgenehmigungsverfahren bei den Ausländerbehörden, ständige Zusammenarbeit mit den Vollzugsgeschäftsstellen in den JVA);
  5. Verwaltungaufgaben ( Nebenkostenbeantragungen für den Therapiezeitraum  bei den Jobcentern bzw. durch Grundanträge auf Sozialhilfe beim Landschaftsverband, Dienstreise -und Kostenerstattungsanträge für Zuführungsfahrten der Inhaftierten in die beantragten Kliniken, Aktenführung mit Einführungsbogen bei jedem Klienten, Pflegen der „Patfak“- Erhebung/Statistik etc.)
  6. Vernetzung (Regelmäßige Teilnahme bei den JVA-internen Vollzugskonferenzen, Kontakte zu Bewährungshilfen, Drogenberatungsstellen kommunalen Behörden, ständiges Mitglied bei der landesweiten Arbeitsgruppe „AG-Knast“ in Köln)